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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Ausführungen zum Erkenntnis vom 21. August 2001, Zl. 2000/01/0214, in dem sich der VwGH mit den Voraussetzungen der qualifizierten Unglaubwürdigkeit des Vorbringens eines Asylwerbers im Sinne des § 6 Z 3 AsylG 1997 näher auseinander gesetzt und dazu unter anderem ausgeführt hat, die Wahrheitswidrigkeit der Behauptungen müsse unmittelbar einsichtig sein und sich ohne weitwendige Überlegungen oder lange Argumentationskette quasi "aufdrängen". Bei der Anwendung der genannten Bestimmung könne es typischerweise nur um die Klarstellung einfacher Fragen, aber nicht um diffizile Beweiswürdigungsprobleme gehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000200131.X01Im RIS seit
09.07.2002