RS Vwgh 2002/4/18 2000/01/0363

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Veröffentlicht am 18.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §45 Abs3;
StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Die Staatsbürgerschaftsbehörde gelangte letztlich zum Schluss, der Verleihungswerber verfüge nur über äußerst mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Vorgangsweise, die Prüfung der Deutschkenntnisse so unauffällig vorzunehmen, dass es der Verleihungswerber gar nicht merkt, entspricht jedenfalls insoweit, als ihm die konkrete Grundlage für das negative Kalkül nicht offen gelegt wurde, nicht dem Gesetz.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010363.X01

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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