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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/09/0062 E 18. April 2002Rechtssatz
Ein von vornherein (im Vertrag) nicht (ausreichend) bestimmtes Werk kann nicht durch unmittelbar der Ausführung vorangehende Anweisungen des Vorarbeiters des Auftraggebers und darauf beruhende Leistungsberichte "unterscheidbar" gemacht werden, weil bereits bei Übernahme eines Werkauftrages zB. klar sein muss, wem in welchem Bereich die Anordnungsbefugnisse zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002090063.X01Im RIS seit
08.07.2002