RS Vwgh 2002/4/18 2000/01/0523

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §20 Abs2 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Ein Bescheid über die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist durch den mit einem Bescheid ausgesprochenen, unbekämpft gebliebenen Widerruf der darin ausgesprochenen Zusicherung gegenstandslos geworden (Hinweis: Erkenntnis vom 3. September 1997, Zl. 96/01/0773, sowie Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft, Bd. II, 271 mwN) und kann damit keine Bindungswirkung mehr für ein späteres Verfahren entfalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010523.X02

Im RIS seit

08.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten