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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Ein Bescheid über die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist durch den mit einem Bescheid ausgesprochenen, unbekämpft gebliebenen Widerruf der darin ausgesprochenen Zusicherung gegenstandslos geworden (Hinweis: Erkenntnis vom 3. September 1997, Zl. 96/01/0773, sowie Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft, Bd. II, 271 mwN) und kann damit keine Bindungswirkung mehr für ein späteres Verfahren entfalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010523.X02Im RIS seit
08.07.2002Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008