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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Wenn die belangte Behörde ihre Entscheidung auf ein unschlüssiges Sachverständigengutachten stützt, ist dies trotz der dem Verwaltungsgerichtshof zustehenden eingeschränkten Kontrolle der Beweiswürdigung von ihm wahrzunehmen und der angefochtene Bescheid wegen eines Begründungsmangels aufzuheben, bei dessen Vermeidung sie zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (Hinweis E 18. 10. 1996, 94/09/0288, und auf die dort wiedergegebene Judikatur).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090171.X02Im RIS seit
01.07.2002