RS Vwgh 2002/4/18 2000/01/0510

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Veröffentlicht am 18.04.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Ein Hinweis auf die Vormerkung des Fremden im Verwaltungsstrafregister der Bundespolizeidirektion ist nicht geeignet, eine Ermessensübung im Grund des § 11 StbG 1985 zu tragen, weil hiezu nachvollziehbare Feststellungen über das der Verwaltungsstrafe zu Grunde liegende Verhalten des Fremden notwendig wären.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010510.X02

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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