RS Vwgh 2002/4/22 2000/10/0053

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Veröffentlicht am 22.04.2002
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Index

10/10 Grundrechte
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §14 Abs1;
ApG 1907 §9 Abs2;
StGG Art6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/10/0056 E 14. Mai 2002

Rechtssatz

Nicht nur die Zulassung zur Erwerbsausübung durch den Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke, sondern auch jede Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des bei der Konzessionserteilung gemäß § 9 Abs 2 ApG für den Betrieb der Apotheke festgelegten Standortes anhand der durch § 10 Abs 2 ApG festgelegten Gesichtspunkte einer Überprüfung dahin zu unterziehen, ob durch die Verlegung eine Gefährdung der Existenz anderer öffentlicher Apotheken eintritt, könnte nur dann als durch den dem Apothekengesetz insgesamt innewohnenden Zweck geboten angesehen werden, wenn eine solche Regelung zur Sicherung der Heilmittelversorgung der Bevölkerung erforderlich wäre; sie könnte überdies nur dann als zulässig angesehen werden, wenn sie für sich alleine nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Erwerbsausübung eingriffe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100053.X06

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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