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10/10 GrundrechteNorm
ApG 1907 §10 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/10/0056 E 14. Mai 2002Rechtssatz
Nicht nur die Zulassung zur Erwerbsausübung durch den Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke, sondern auch jede Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des bei der Konzessionserteilung gemäß § 9 Abs 2 ApG für den Betrieb der Apotheke festgelegten Standortes anhand der durch § 10 Abs 2 ApG festgelegten Gesichtspunkte einer Überprüfung dahin zu unterziehen, ob durch die Verlegung eine Gefährdung der Existenz anderer öffentlicher Apotheken eintritt, könnte nur dann als durch den dem Apothekengesetz insgesamt innewohnenden Zweck geboten angesehen werden, wenn eine solche Regelung zur Sicherung der Heilmittelversorgung der Bevölkerung erforderlich wäre; sie könnte überdies nur dann als zulässig angesehen werden, wenn sie für sich alleine nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Erwerbsausübung eingriffe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100053.X06Im RIS seit
08.07.2002