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27/01 RechtsanwälteNorm
RAO 1868 §26 Abs5;Rechtssatz
In der RAO werden die Begriffe "Gutachten" und "Beschluss" nicht synonym verwendet. Das Rechtsmittel der Vorstellung gemäß § 26 Abs 5 RAO steht nur dann zur Verfügung, wenn die Abteilung eines Ausschusses mit Bescheid entschieden hat (vgl hiezu das hg Erkenntnis vom 15. Oktober 1999, Zl 96/19/0758).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100117.X06Im RIS seit
08.07.2002