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L57108 Sport VorarlbergNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die im angefochtenen Bescheid (der die Verwendung eines Schneegeländefahrzeuges gemäß § 6 Vlbg SportG betrifft) vorgeschriebenen Auflagen ausreichend klar gefasst sind. Sie lassen das gebotene Verhalten zweifelsfrei erkennen und ermöglichen damit die Einhaltung der Auflagen (vgl das hg Erkenntnis vom 27. Mai 1997, Zl 97/04/0026). Im Sinne einer zweck- und sachgemäßen Regelung der sich im Alltag ergebenden Lebenssachverhalte erweist sich der Spruch des angefochtenen Bescheides als hinreichend bestimmt, um bei verständiger Auslegung der Bewilligung für die Verwendung des Schneegeländefahrzeuges eine eindeutige Bestimmung der dem Beschwerdeführer auf Grund des angefochtenen Bescheides zukommenden Befugnisse bzw deren Grenzen zu gewährleisten.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100110.X03Im RIS seit
08.07.2002