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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §60 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/10/0066Rechtssatz
Kommt es durch die Steilheit der Wegtrasse bzw. die fehlende Oberflächenentwässerung zu einer raschen Erosion bzw. Grabenbildung und ist in weiterer Folge ein Nachrutschen der bergseitigen Böschungen zu erwarten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das "Maßhaltegebot" des § 60 Abs 1 ForstG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100057.X07Im RIS seit
08.07.2002Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014