RS Vwgh 2002/4/23 98/14/0173

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §169;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es die Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (Hinweis E 29.5.2001, 96/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140173.X02

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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