Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z3;Rechtssatz
Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko sind Voraussetzungen dafür, die aus der Betätigung einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit oder einer vermögensverwaltenden Betätigung dem Gesellschafter zuzurechnen. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden und der Beteiligung am Gewinn (Einnahmenüberschuss) und Verlust sowie an den stillen Reserven. (Hinwei E 25.6.1997 95/15/0192).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140321.X02Im RIS seit
13.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013