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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die zivilrechtliche Einordnung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zu dieser ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 irrelevant (Hinweis E 29.1.2002, 2001/14/0073). Im Übrigen kommt es auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht auf einen allenfalls entgegenstehenden Vertragsinhalt an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140060.X01Im RIS seit
13.08.2002