RS Vwgh 2002/4/23 2001/11/0406

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2002
beobachten
merken

Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs5;

Rechtssatz

Die Wertung gemäß § 7 Abs. 5 FSG 1997 und die für die Festsetzung der Entziehungsdauer maßgebende Prognose betreffend den Zeitpunkt der Wiedererlangung der Verkehrszuverlässigkeit haben jeweils auf Grund der Umstände des Einzelfalles zu erfolgen, weshalb Aussagen in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darüber, ob bestimmte Entziehungszeiten den Betreffenden in Rechten verletzt haben oder nicht, nicht schematisch auf andere Fälle übertragen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110406.X03

Im RIS seit

25.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten