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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §25 Abs1;Rechtssatz
Für die Festsetzung der Entziehungsdauer ist die - unter Berücksichtigung der Wertungskriterien gemäß § 7 Abs. 5 FSG 1997 zu erstellende - Prognose maßgebend, wann der Betreffende die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde (siehe dazu u.a. das hg. Erkenntnis vom 20. September 2001, Zl. 2001/11/0119), m.a.W. wann er die Sinnesart gemäß § 7 Abs. 1 oder 2 FSG 1997, derentwegen die Verkehrsunzuverlässigkeit anzunehmen ist, überwunden haben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110195.X02Im RIS seit
22.07.2002