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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20;Rechtssatz
Es widerspricht nicht der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, wenn Verluste aus einer Voluptuartätigkeit die Steuerbemessungsgrundlage nicht mindern. Solche Verluste sind nämlich dem Bereich der Einkommensverwendung bzw. der freiwilligen Disposition in der privaten Lebensführung zuzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X03Im RIS seit
13.08.2002