RS Vwgh 2002/4/23 99/14/0313

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
BAO §188;
BAO §198;
VwRallg;

Rechtssatz

Hatte das Finanzamt zunächst Einkommensteuerbescheide erlassen, in welchen es die Werbungskostenüberschüsse erklärungsgemäß anerkannte, und hat es, nachdem ihm der relevante Sachverhalt bekannt geworden war, zum Teil auch nach Ergehen von negativen Feststellungsbescheiden iSd § 188 BAO, geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen, so war die Abgabenbehörde an einem solchen Vorgehen durch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht gehindert.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X04

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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