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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §114;Rechtssatz
Hatte das Finanzamt zunächst Einkommensteuerbescheide erlassen, in welchen es die Werbungskostenüberschüsse erklärungsgemäß anerkannte, und hat es, nachdem ihm der relevante Sachverhalt bekannt geworden war, zum Teil auch nach Ergehen von negativen Feststellungsbescheiden iSd § 188 BAO, geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen, so war die Abgabenbehörde an einem solchen Vorgehen durch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht gehindert.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X04Im RIS seit
13.08.2002