Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass der Geschäftsführer keinen betrieblichen Ordnungsvorschriften hinsichtlich Arbeitszeit und -ort unterliegt, ist - da diese Merkmale typischerweise mit der Weisungsgebundenheit zusammenhängen - ohne Bedeutung (Hinweis E 29. Jänner 2002, 2001/14/0133, 0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140060.X02Im RIS seit
13.08.2002