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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1995 §9;Rechtssatz
Auch wenn sich die soziale Geltung einer beruflichen Tätigkeit nach dem hg. Erkenntnis vom 9. April 1970, 47/70, VwSlg 7775 A/1970, nicht vorwiegend nach den konkret erforderlichen Vorkenntnissen und der damit verbundenen Verantwortung richtet, stellen diese Aspekte doch nicht von Vornherein einen unwesentlichen Faktor für die Beurteilung der sozialen Geltung und damit auch für die Zumutbarkeit dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 99/12/0302, mit weiteren Hinweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120021.X02Im RIS seit
01.07.2002