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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seit seinem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, (vgl. jüngst etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2002, 99/15/0001) ist eine Liegenschaftsvermietung dann als Liebhaberei anzusehen, wenn nach der konkret ausgeübten Art der Vermietung nicht innerhalb eines Zeitraumes von etwa 20 Jahren ein Gesamtgewinn bzw. Gesamt-Einnahmenüberschuss erzielbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130191.X03Im RIS seit
13.08.2002