Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/12/0260 E 2. Mai 2001 RS 1Stammrechtssatz
Die Behörde hat ihrer rechtlichen Beurteilung betreffend die Dienstunfähigkeit des Beamten einen ausreichend ermittelten Sachverhalt zu Grunde zu legen; zu diesem Zweck ist ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen verschiedene Beweise, insbesondere auch Beweise durch ärztliche Sachverständige zu erheben sind (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0287; E 17.2.1993, 91/12/0165 mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120171.X04Im RIS seit
01.07.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009