RS Vwgh 2002/4/24 99/16/0082

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §216;

Rechtssatz

Für Einwendungen gegen die Abgabenverrechnung in einer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung besteht kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160082.X01

Im RIS seit

22.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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