Index
27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §14;Rechtssatz
Für die Gerichtsgebührenpflicht ist nur der Inhalt des tatsächlich geschlossenen Vergleichs maßgebend. Auf einen davon allenfalls abweichenden Willen der Vertragsparteien kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160091.X02Im RIS seit
22.08.2002