RS Vwgh 2002/4/24 96/13/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Mit dem Verkehrsabsetzbetrag - und den Pauschbeträgen im Falle längerer Fahrtstrecken - sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130152.X01

Im RIS seit

13.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten