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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Mit dem Verkehrsabsetzbetrag - und den Pauschbeträgen im Falle längerer Fahrtstrecken - sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130152.X01Im RIS seit
13.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013