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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §30 Abs2 Z1;Rechtssatz
§ 30 Abs. 2 Z. 1 GGG stellt nicht darauf ab, ob zu Recht mit einem Zahlungsauftrag hätte vorgegangen werden sollen, sondern allein darauf, ob überhaupt nichts oder ein geringerer Betrag geschuldet wurde. Der Umstand, dass die Einziehungsermächtigung überschritten wurde, spielt somit bei Beurteilung des Rückzahlungsbegehrens keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160437.X02Im RIS seit
22.08.2002