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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §72 Abs4;Rechtssatz
Wer durch eine bewilligte Wiedereinsetzung in seinen Rechten verletzt wird (z.B. eine Gemeinde durch die von der Aufsichtsbehörde bewilligte Wiedereinsetzung), ist zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde gegen die Bewilligung der Wiedereinsetzung berechtigt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160604.X02Im RIS seit
22.08.2002