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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Im Falle des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sieht das Gesetz nur eine pauschale Abgeltung der dem Steuerpflichten entstehenden Kosten im Zusammenhang mit seiner Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges entstehen (Hinweis E 25.10.2001, 99/15/0192).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130152.X02Im RIS seit
13.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013