Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Es bestehen keine Indizien für eine planwidrige Regelungslücke in den Übergangsvorschriften des § 62j PG 1965 und des § 115e LDG 1984, jeweils in der Fassung des Pensionsreformgesetzes 2000. Die Annahme einer solchen Regelungslücke und die analoge Anwendung des § 115e Abs. 4 LDG 1984 erscheint auch aus gleichheitsrechtlichen Überlegungen nicht geboten. (nähere Ausführungen im Erkenntnis)
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120165.X04Im RIS seit
08.07.2002Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010