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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0616 2001/16/0617 2001/16/0618 2001/16/0619Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der in § 13 Abs. 2 BewG zwingend angeordneten Schätzung der Ertragsaussichten davon auszugehen, dass das Unternehmen der Gesellschaft in der bisherigen Art und Weise fortgeführt wird. Zukünftige Entwicklungen sind dabei (nur) dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind (Hinweis E 27. August 1990, 89/15/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160615.X01Im RIS seit
22.08.2002