Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs1;Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle, nicht aber auf die Gesamtheit des Erwerbes ab (Hinweis E 27.5.1999, 98/15/0100; E 24.6.1999, 98/15/0135; E 27.6.2000, 98/14/0198). Nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Periodenbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG 1988) kann es dabei nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130193.X03Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015