RS Vwgh 2002/4/24 98/13/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle, nicht aber auf die Gesamtheit des Erwerbes ab (Hinweis E 27.5.1999, 98/15/0100; E 24.6.1999, 98/15/0135; E 27.6.2000, 98/14/0198). Nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Periodenbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG 1988) kann es dabei nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130193.X03

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten