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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags infolge Einbringung der Beschwerde durch einen frei gewählten RechtsanwaltRechtssatz
Ist die beabsichtigte Beschwerdeführung durch einen frei gewählten Rechtsanwalt bereits erfolgt und wurde auch die Beschwerdegebühr in diesem Zusammenhang bereits entrichtet, so liegt kein Grund mehr vor, der Beschwerdeführerin zum Zwecke der Beschwerdeerhebung einen Rechtsanwalt im Wege der Verfahrenshilfe beizugeben bzw sie von der Entrichtung der Gebühren zu befreien.
Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit dem Umstand, daß die Beschwerdeführerin in dem von ihr vorgelegten Vermögensbekenntnis einige, für die Darstellung ihrer Vermögensverhältnisse wesentliche Fragen offen und damit unbeantwortet gelassen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B1377.2003Dokumentnummer
JFR_09968984_03B01377_01