RS Vwgh 2002/4/24 2001/16/0601

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 §8;
GGG 1984 §9 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH stellt die Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag keine abzuwartende Voraussetzung für die Vorschreibung der Gerichtsgebühr dar und entsteht die Gerichtsgebührenpflicht mit der Überreichung der Klage auch dann, wenn ein in der Klage gestellter Verfahrenshilfeantrag in der Folge abgewiesen wird (Hinweis E 25. April 1996, 96/16/0260; E 11. Juli 2000, 2000/16/0374, 0375).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160601.X02

Im RIS seit

19.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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