RS Vwgh 2002/4/24 2001/16/0601

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lita;
ZPO §30 Abs2;
ZPO §32;

Rechtssatz

Die zivilgerichtliche Judikatur lässt zwar eine Beschränkung der Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes in zeitlicher Hinsicht zu, jedoch ist auch eine solche Beschränkung davon abhängig, dass sie dem Prozessgegner bekannt gegeben wird (§ 32 ZPO). Davon kann angesichts einer ohne Einschränkung abgegebenen Erklärung des für den Kläger bei Klagseinbringung einschreitenden Rechtsanwaltes "Vollmacht erteilt" (gemäß § 30 Abs. 2 ZPO) überhaupt keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160601.X03

Im RIS seit

19.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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