RS Vwgh 2002/4/24 2002/16/0092

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;
GdO Stmk 1967 §94 Abs5;

Rechtssatz

Die Stmk Landesregierung darf als Aufsichtsbehörde anstelle der Berufungsbehörde über die Steuerbefreiung von Amts wegen meritorisch nicht entscheiden, weil ihr nur eine Kassations-, nicht aber Abänderungsbefugnis zusteht.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160092.X02

Im RIS seit

22.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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