RS Vwgh 2002/4/25 98/07/0120

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §5 Abs1;
WRG 1959 §137 Abs4 liti idF 1997/I/074;

Rechtssatz

Bei der Übertretung des § 137 Abs. 4 lit. i WRG 1959 idF 1997/I/074 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei dem zufolge des § 5 Abs. 1 Satz 2 VStG das Verschulden des Täters vermutet wird, sofern er nicht glaubhaft macht, dass ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist (Hinweis E 22.2.2001, 2001/07/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070120.X01

Im RIS seit

11.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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