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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der Übertretung des § 137 Abs. 4 lit. i WRG 1959 idF 1997/I/074 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei dem zufolge des § 5 Abs. 1 Satz 2 VStG das Verschulden des Täters vermutet wird, sofern er nicht glaubhaft macht, dass ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist (Hinweis E 22.2.2001, 2001/07/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070120.X01Im RIS seit
11.07.2002