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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die Novelle LGBl. Nr. 27/1996 wurde in § 74 Abs. 2 lit. a Tir FlVfLG 1978 die Agrargemeinschaft ausdrücklich als Partei eingefügt. Durch die Zuerkennung der Parteistellung an die Agrargemeinschaft selbst erübrigt sich jedoch nicht die Annahme einer Parteistellung der einzelnen Agrargemeinschaftsmitglieder, weil durch die besagte Novelle die Bestimmung des § 74 Abs. 2 lit. b Tir FlVfLG 1978, die den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft im Teilungsverfahren die Parteistellung zuerkennt, unverändert gelassen wurde und sich diese Bestimmung daher auch in der Wiederverlautbarung des Tir FlVfLG 1978 als Tir FlVfLG 1996 wieder findet.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070104.X02Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
23.06.2015