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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Für unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Bestandsrechte kommt die durch Zeitablauf bedingte Wertminderung zum Tragen. Ein Bestandsrecht an einem Grundstück ist in diesem Sinne auch nicht vergleichbar mit körperlichen Wirtschaftsgütern, die durch Entmodung oder wirtschaftlichen Fortschritt gegebenenfalls einem raschen wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150091.X02Im RIS seit
14.08.2002