RS Vwgh 2002/4/25 98/15/0091

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Für unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Bestandsrechte kommt die durch Zeitablauf bedingte Wertminderung zum Tragen. Ein Bestandsrecht an einem Grundstück ist in diesem Sinne auch nicht vergleichbar mit körperlichen Wirtschaftsgütern, die durch Entmodung oder wirtschaftlichen Fortschritt gegebenenfalls einem raschen wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998150091.X02

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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