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L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Dass sich die belBeh bei ihrer Zurückweisung der vom Vorsitzenden der Bringungsgemeinschaft iSd § 14 Krnt GSLG 1998 für diese erhobenen Berufung auf die Bestimmung des § 15 Abs. 6 legcit gestützt hat, erweist sich schon deshalb als verfehlt, weil die rechtserhebliche Frage einer Legitimation des Vorsitzenden der Bringungsgemeinschaft zur Erhebung einer Berufung auch ohne Vorliegen eines Vollversammlungsbeschlusses aus der Satzung und nicht aus der genannten Gesetzesvorschrift zu beurteilen war, welche ja nur die Funktion hat, den Inhalt zu genehmigender Satzungen zu determinieren.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Vertretungsbefugter juristische Person Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999070211.X01Im RIS seit
11.07.2002