RS Vwgh 2002/4/25 99/07/0211

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §63 Abs1;
GSGG §11;
GSGG §12;
GSLG Krnt 1998 §14;
GSLG Krnt 1998 §15 Abs6;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass sich die belBeh bei ihrer Zurückweisung der vom Vorsitzenden der Bringungsgemeinschaft iSd § 14 Krnt GSLG 1998 für diese erhobenen Berufung auf die Bestimmung des § 15 Abs. 6 legcit gestützt hat, erweist sich schon deshalb als verfehlt, weil die rechtserhebliche Frage einer Legitimation des Vorsitzenden der Bringungsgemeinschaft zur Erhebung einer Berufung auch ohne Vorliegen eines Vollversammlungsbeschlusses aus der Satzung und nicht aus der genannten Gesetzesvorschrift zu beurteilen war, welche ja nur die Funktion hat, den Inhalt zu genehmigender Satzungen zu determinieren.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Vertretungsbefugter juristische Person Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070211.X01

Im RIS seit

11.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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