RS Vwgh 2002/4/25 2000/15/0139

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, erforderlich. Einem ärztlichen Gutachten kann es gleichgehalten werden, wenn zu einem Kuraufenthalt von einem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung oder auf Grund beihilfenrechtlicher Bestimmungen Zuschüsse geleistet werden, da zur Erlangung dieser Zuschüsse ebenfalls in der Regel ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000150139.X02

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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