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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar hat nur insoweit ein Recht auf Einhaltung einer bestimmten Widmungskategorie, als damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Ein derartiger Immissionsschutz ist mit der Grünlandwidmung gemäß § 19 NÖ ROG 1976 nicht verbunden, auch nicht mit § 19 Abs. 5 NÖ ROG 1976 in der Fassung LGBl. 8000-13.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001051124.X01Im RIS seit
01.07.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009