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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §12 idF 1992/040;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/16/0010 E 18. Juli 2002Rechtssatz
Bei Gastronomiebetrieben zählen das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens (Hinweis E 25. Mai 2000, 2000/16/0238). Hingegen sind der Kundenstock, Lieferverträge und das Personal nicht den wesentlichen Unternehmensgrundlagen zuzurechnen und somit für die Frage, ob ein Unternehmensübergang iSd § 12 Wr LAO stattgefunden hat, nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150007.X03Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013