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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Aufhebungsbescheid in einem Verfahren betreffend die Grundbuchseintragung eines Abfindungsgrundstücks mangels LegitimationRechtssatz
Durch den beim Verfassungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landesagrarsenates wird der von der Beschwerdeführerin mit Berufung angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. Die Beschwerdeführerin ist somit durch den angefochtenen Bescheid nicht beschwert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bodenreform, Flurverfassung, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B1101.2001Dokumentnummer
JFR_09968876_01B01101_01