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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind die Aufwendungen für täglich zurückgelegte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgegolten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150225.X01Im RIS seit
14.08.2002