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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AWG 1990 §32 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Besch in einem Verfahren gemäß § 32 Abs1 iVm § 39 Abs 1 lit b Z 21 AWG 1990 in der Berufung behauptet hat, er habe dem Entsorgungsauftrag bisher deswegen nicht nachkommen können, weil er auf Grund einer gesundheitlichen Ausnahmesituation dazu nicht in der Lage gewesen sei und auch die Vorlage ärztlicher Atteste zum Beleg für seine Behauptung angeboten hat, hat er ein ausreichend konkretisiertes Vorbringen im Sinne des § 5 VStG erstattet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070024.X02Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
24.11.2010