RS Vwgh 2002/4/25 2002/07/0024

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §32 Abs1;
AWG 1990 §39 Abs1 litb Z22;
VStG §5;

Rechtssatz

Wenn der Besch in einem Verfahren gemäß § 32 Abs1 iVm § 39 Abs 1 lit b Z 21 AWG 1990 in der Berufung behauptet hat, er habe dem Entsorgungsauftrag bisher deswegen nicht nachkommen können, weil er auf Grund einer gesundheitlichen Ausnahmesituation dazu nicht in der Lage gewesen sei und auch die Vorlage ärztlicher Atteste zum Beleg für seine Behauptung angeboten hat, hat er ein ausreichend konkretisiertes Vorbringen im Sinne des § 5 VStG erstattet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070024.X02

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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