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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs4;Rechtssatz
Die Betrachtung, steuerlich nur die Hälfte des Unterhalts zu berücksichtigen, kann als Selbstbehalt eigener Art angesehen werden und steht daher nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Einkommensteuer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150200.X01Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013