RS Vwgh 2002/4/25 99/15/0255

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Bei Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (Hinweis E 17. November 1992, 92/14/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150255.X03

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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