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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7 Abs1;Rechtssatz
Bei Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (Hinweis E 17. November 1992, 92/14/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150255.X03Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
05.12.2016