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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Leitsatz
Einstellung zweier Beschwerdeverfahren betreffend die Vorschreibung von Schenkungssteuer nach Aufhebung der angefochtenen Bescheide durch den belangten Unabhängigen Finanzsenat wegen Bescheiderlassung durch eine unzuständige Behörde; KostenzuspruchRechtssatz
Hinweis der belangten Behörde auf das Vorliegen zweier identer Beschwerdeschriften.
Der Beschwerdeführerin war der mit € 2.142,-- (inkl. USt) pauschaliert bemessene (einfache) Beschwerdeaufwand zuzusprechen, weil es ihr sowohl in zeitlicher als auch in sachverhaltsmäßiger und rechtlicher Hinsicht möglich gewesen wäre, eine gemeinsame Beschwerde gegen die vom Sachverhalt und der rechtlichen Beurteilung her gleichgelagerten Bescheide einzubringen (vgl. VfGH, E v 11.06.02, B267/02 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B1163.2003Dokumentnummer
JFR_09968876_03B01163_01