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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Im gegenständlichen Fall ist die Einkommensteuer für die Verkaufprovisionen dem Arbeitnehmer als Primärschuldner bereits vorgeschrieben gewesen. Die Abgabenbehörde hat unter Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuerbescheide erlassen, in denen - rechtswidrig - diese Provisionseinkünfte nicht mehr zum Ansatz gebracht worden sind; dadurch hätten die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung herbeigeführt werden sollen. Bei dieser besonderen Sachlage entspricht die Ermessensübung, die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin nachträglich zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen, nicht dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150152.X03Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013