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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Der Bescheid des Bürgermeisters war ein auf § 26 Abs. 2 Bgld BauG 1997 gestützter Auftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auf Teilen zweier Grundstücke. Adressat dieses Auftrages war wohl nach der Formulierung in der Begründung "(Ihr Bauansuchen)" der Zweitmitbeteiligte: Gleichzeitig wurde mit diesem Auftrag eine Verpflichtung an die Beschwerdeführer ausgesprochen, da sich die erforderlichen Arbeiten auch zum Teil auf das in ihrem Eigentum stehende Grundstück bezogen, welches im Spruch des Auftrages auch angeführt war. Die Beschwerdeführer waren daher in diesem speziellen Fall Partei.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001051149.X01Im RIS seit
01.07.2002