RS Vwgh 2002/4/25 2001/05/1149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Burgenland
L82000 Bauordnung
L82001 Bauordnung Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs2;
AVG §8;
BauG Bgld 1997 §26 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Bescheid des Bürgermeisters war ein auf § 26 Abs. 2 Bgld BauG 1997 gestützter Auftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auf Teilen zweier Grundstücke. Adressat dieses Auftrages war wohl nach der Formulierung in der Begründung "(Ihr Bauansuchen)" der Zweitmitbeteiligte: Gleichzeitig wurde mit diesem Auftrag eine Verpflichtung an die Beschwerdeführer ausgesprochen, da sich die erforderlichen Arbeiten auch zum Teil auf das in ihrem Eigentum stehende Grundstück bezogen, welches im Spruch des Auftrages auch angeführt war. Die Beschwerdeführer waren daher in diesem speziellen Fall Partei.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001051149.X01

Im RIS seit

01.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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