RS Vwgh 2002/4/25 2001/07/0161

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0066/70 E 22. Jänner 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Befangenheitsgrund kann sich stets nur auf individuelle Verwaltungsorgane (Organwalter), nicht aber auch auf eine Behörde als solche beziehen. (Hinweis auf E vom 17. September 1951, Zl. 0100/49, VwSlg. 2221 A/1951)

Schlagworte

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070161.X08

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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